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Seit dem 1. Oktober 2023 muss kein Parkkleber mehr aufgeklebt werden. Das Kennzeichen wird von den Parkraumüberwachungsorganen mittels Smartphone gescannt. Eine Speicherung der Daten erfolgt nicht.
Sie können das Parkpickerl mit einem Online-Antrag oder persönlich in Ihrem jeweiligen Magistratischen Bezirksamt (Online-Terminreservierung) beantragen.
Für den Online-Antrag benötigen Sie
- den Zulassungsschein und
- Zugangsdaten im Falle elektronischer Bezahlung.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein: Bei Leasing-, Miet- oder Firmenfahrzeugen, wenn Sie diplomatischen Status haben, oder Inhaber*in eines Behindertenpasses sind: "Erforderliche Unterlagen".
Notwendige Änderungen können Sie ebenfalls mit dem Online-Antrag durchführen.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Beantragung über das Online-Formular bzw. bei Einzahlung der Zahlungsanweisung bis zur Zustellung des Bescheids zirka eine Woche vergehen kann (Antragsprüfung, Dauer der Geldüberweisung, Kontrolle des Zahlungseingangs, Ausstellung des Bescheids und Zustellung im Postweg).
- Online-Antrag
- Online-Antrag mit ID Austria
Informationen zur ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur)
Sie können die Gültigkeit Ihres Parkpickerls online abfragen: Gültigkeit abfragen
Allgemeine Informationen
In allen Bezirken Wiens sind flächendeckende Kurzparkzonen eingerichtet. In diesen Zonen ist das Parken zu festgesetzten Zeiten kostenpflichtig. Mit dem Parkpickerl können Sie in Ihrem Bezirk in der flächendeckenden Kurzparkzone parken, solange Sie wollen.
In Geschäftsstraßen dürfen Sie mit einem für den jeweiligen Bezirk gültigen Parkpickerl 1,5 Stunden (Ausnahmen sind möglich) kostenlos parken, wenn Sie eine Parkuhr sichtbar einlegen: Parken in Geschäftsstraßen (Regeln und Ausnahmen)
Sie können nur ein einziges Parkpickerl für Ihren Hauptwohnsitz bekommen. Wenn Sie in einem Kleingarten oder in einer Gartensiedlung in Wien Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ein Saisonpickerl beantragen. Dafür müssen Sie aber Ihren Hauptwohnsitz auch in Wien haben.
Notwendige Schritte bei Änderungen
- Ich habe ein neues Fahrzeug (gleiches Kennzeichen)
- Ich bin übersiedelt
- Ich habe ein neues Kennzeichen
- Ich möchte mein Parkpickerl zurückgeben, weil ich es nicht mehr benötige
Datenschutz
Informationen zum Datenschutz und zu Ihren Rechten als betroffene Person finden Sie unter: Datenschutzrechtliche Information
Voraussetzungen
Sie können ein Parkpickerl bekommen, wenn Ihr Hauptwohnsitz im Bereich einer Kurzparkzone ist.
Wenn Sie in Wien wohnen und im Bereich einer Kurzparkzone in einem Kleingarten Ihren Nebenwohnsitz haben, können Sie ebenfalls ein Parkpickerl (Saisonpickerl) beantragen.
Wo gilt das Parkpickerl und wer bekommt eines?
Geltungsbereiche und Berechtigungszonen nach Bezirk im Stadtplan:
Hinweis: Im mobilen Stadtplan wird die Berechtigungszone angezeigt. Über das Menü können Sie sich auch die Berechtigungszone für jeden Bezirk anzeigen lassen.
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- 14., 15.
- 14., 15. mit Stadthallenzone
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Sie müssen
- Zulassungsbesitzer*in des Autos sein oder
- einen Leasingvertrag für das Auto haben oder
- entgeltlich ein Auto für mindestens 4 Monate gemietet haben oder
- privat ein Firmenauto nutzen.
Das Fahrzeug muss
- mehrspurig sein
- und auf Ihre Hauptwohnsitz-Adresse zugelassen sein, außer es ist ein Leasing- oder Mietauto oder ein Firmenauto, das Sie privat nutzen.
Das Fahrzeug darf
- höchstens 3,5 Tonnen schwer sein und
- auch ein Auto mit Wechselkennzeichen sein.
Fristen und Termine
- Parkpickerl sind mindestens 4 Monate und höchstens 2 Jahre gültig. Bereits angefangene Monate werden dabei voll gerechnet.
- Wenn Sie nach Ablauf der Gültigkeit wieder ein Parkpickerl benötigen, müssen Sie rechtzeitig einen neuen Antrag stellen.
Hier können Sie abfragen, ob und wie lange Ihr Parkpickerl gültig ist: Gültigkeit abfragen
Zuständige Stelle
Für das Parkpickerl ist das Magistratische Bezirksamt Ihres Hauptwohnsitzes zuständig.
Alle zuständigen Magistratischen Bezirksämter
Erforderliche Unterlagen
Bei persönlicher Beantragung in jedem Fall:
- Zulassungsschein
- Amtlicher Lichtbildausweis
Wenn das Auto geleast ist und im Zulassungsschein nicht Ihr Name steht:
- Leasingvertrag
Wenn das Auto gemietet ist und im Zulassungsschein nicht Ihr Name steht:
- Mietvertrag (entgeltlich, mit ersichtlicher Laufzeit)
Wenn Sie ein Auto Ihres Arbeitgebenden privat nutzen:
- Bestätigung Ihres Arbeitgebenden über die private Nutzung des firmeneigenen Kraftfahrzeuges
- Nachweis über die Zahlung des Sachbezuges, z.B. aktueller Lohnzettel oder anderer geeigneter Sachbezugsnachweis
Hinweis: Nicht relevante Daten können geschwärzt bzw. unleserlich gemacht werden.
Wenn Sie selbstständig sind und ein Firmenauto benutzen:
- Bestätigung von einem*einer Steuerberater*in, berufsmäßige*r Parteienvertreter*in oder (Bilanz-)Buchhalter*in, dass Sie ein Firmenauto mindestens 15 Prozent privat benutzen
Wenn vorhanden:
- Auszug aus dem Gewerberegister (Gewerbeschein)
- Auszug aus dem Firmenbuch
Wenn Sie einen diplomatischen Status haben:
- Legitimationskarte
- Mietvertrag über Ihre Wohnung
Wenn vorhanden:
- Behindertenpass des Sozialministeriumservice
Wenn Sie eine Person vertreten:
- Vollmacht
Achtung:
Wenn Sie das Parkpickerl mit dem Online-Antrag beantragen, können Sie Unterlagen einscannen und im Formular direkt hochladen.
Kosten und Zahlung
Für das Parkpickerl müssen Sie verschiedene Abgaben bezahlen:
- Bundesabgabe:
- 14,30 Euro für den Antrag
(Gebührengesetz)
- 14,30 Euro für den Antrag
- Verwaltungsabgabe:
- 35,70 Euro, wenn Sie den Antrag beim Magistratischen Bezirksamt stellen.
(Verwaltungs- und Kommissionsgebühren)
- 35,70 Euro, wenn Sie den Antrag beim Magistratischen Bezirksamt stellen.
- Parkometerabgabe:
Die Parkometerabgabe müssen Sie für jeden Monat bezahlen, für den Sie ein Parkpickerl beantragen. Sie müssen für mindestens 4 Monate bezahlen. Sie können höchstens für 2 Jahre bezahlen. Bereits begonnene Monate werden dabei voll gerechnet.- Seit 1. März 2022 beträgt die Parkometerabgabe in allen Bezirken Wiens einheitlich 10 Euro pro Monat. Das sind dann 120 Euro für 1 Jahr und 240 Euro für 2 Jahre.(Pauschalierungsverordnung-Parkometerabgabe: 403 KB PDF)
Tipp:
Sie können den Antrag mit allen Beilagen auch mit dem Online-Formular mit ID Austria (Nachfolge der Handy-Signatur) stellen. Dann bezahlen Sie weniger Gebühren:
- Bundesabgabe: 8,60 Euro statt 14,30 Euro
(Gebührengesetz) - Verwaltungsabgabe: 30,70 Euro statt 35,70 Euro
(Verwaltungs- und Kommissionsgebühren)
Wenn Sie Fragen zur Bezahlung der Abgaben haben, können Sie sich an die Buchhaltungsabteilung 40 in der Abteilung Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) wenden.
Formular
- Online-Antrag: Parkpickerl für Bewohner*innen
- Online-Antrag mit ID Austria: Parkpickerl für Bewohner*innen
Wenn Sie Ihren Antrag mit dem Online-Formular stellen, werden die Daten über eine sichere Internetleitung geschickt. Fremde Personen können Ihre Daten nicht sehen.
Wenn Sie eine Person vertreten oder Sie ein*e Diplomat*in sind, verwenden Sie bitte das Online-Formular ohne ID Austria.
Zusätzliche Informationen
- Parkbewilligung für Beschäftigte
- Parkbewilligung für Betriebe
- Kurzparkzonen in Wien
- Parken in Geschäftsstraßen